5.3 Filmen fürs Internet
zum Bild
Je grösser die Datei werden darf, um so mehr Bewegung kann rein. (Es gibt ja die Möglichkeit, eine stark komprimierte Version für Modem-UserInnen und eine weniger stark komprimierte und damit qualitativ in Bild und Ton bessere Version für DSL-UserInnen berechnen zu lassen).
Also prinzipiell:
Videofilmen für die Veröffentlichung im Internet als komprimierte Version (vor allem für Modem-NutzerInnen) ist eher wie Fotografieren als wie Filmen, d.h. keine oder nur wenige kontrollierte Bewegungen mit der Kamera machen. Wenn Bewegung, dann langsame Schwenks und langsames Zoomen. (Wobei Zoomen grundsätzlich problematisch ist, weil durchs Zoomen das Bild leichter verwackelt, also besser: nah rangehen an das Motiv.) Bei dynamischen Situationen kann eine kurzzeitig schnelle Kamerabewegung aber auch ein passendes Stilmittel sein.
Grundsätzlich bedenken, dass das Bild der Clips im Netz, je nachdem wie stark komprimiert sie sind, auch stark pixelig ist, also: nah rangehen ans Motiv, sonst sind Details (z.B. Mimik eines/r Interviewpartners/in, Schrift auf Tranparent / Schild) nicht zu erkennen / lesen.
Sehr hilfreich ist ein Weitwinkel-Objektiv. Weitwinklige Aufnahmen wirken viel ruhiger als Aufnahmen mit Tele. Dafür dann näher ran - sozusagen mittenrein statt nur dabei zu sein. Mit Weitwinkel kann auch eine zügige Bewegung wackelfrei bleiben. Mit Weitwinkel lässt sich auch einiges aus der Hüfte mitfilmen, ohne durch den Sucher zu schauen.
Beachten: bei Nahaufnahmen mit dem Weitwinkel verzerrt sich das Gesicht der oder des Interviewpartners/ in. Lieber nicht zu untersichtig filmen.
zum Ton
Ein spezielles Interviewmikro mit Richtfunktion verwenden, da auch der Ton fürs Netz komprimiert werden muss und somit die Qualität leidet. Deswegen muss der Originalton möglichst gut verständlich sein. Falls der komprimierte Ton doch nicht gut verständlich ist: Untertitel machen.
zum Verpixeln
Einen in grösserem Zusammenhang diskutierten und vereinbarten
Kodex dazu gibt es nicht. Es gibt verschiedene Auffassungen: was die einen für notwendig halten,
um Personen und linke Strukturen zu schützen, halten andere für übertrieben und
paranoid.
Video-AktivistInnen, die sich selbst und die Strukturen, über die sie berichten, ernst nehmen,
finden folgende Grundsätze wichtig:
- bei strafrechtlich möglicherweise relevanten Aktionen VOR
der Aktion absprechen, wessen Gesicht gezeigt werden darf (z.b. das des Pressesprechers der Aktion)
und welche Gesichter nicht.
- sind Personen zu erkennen (nicht nur Gesicht, sondern auch
auffällige Kleidung und erkennbarer Bewegungsablauf!), die eine strafrechtlich möglicherweise
relevante Aktion durchführen, werden Gesicht und auffällige Kleidung unkenntlich gemacht bzw.
der Bewegungsablauf durch viele kleine Schnitte "zerhackt".
- Personen, die Reden halten und deren Gesicht zu erkennen ist, werden
gefragt, ob sie mit der Veröffenlichung ohne Unkenntlichmachung einverstanden sind und welchen
Untertitel (Name, Organisation) sie wollen. Personen, die interviewt werden, werden vor dem Interview
gefragt, ob sie ihr Gesicht zeigen wollen. Falls nicht: Unkenntlichmachung oder Filmen von hinten vorschlagen,
also nur den Hinterkopf filmen. Es ist natürlich auch möglich, eine reine Audio-Aufnahme zu machen.
Für die Nennung von Namen und Organisation gilt das gleiche wie bei RednerInnen.
- Personen, die bei einer Aktion / Demo eine organisatorische
Funktion übernehmen (z.B. erste Reihe, Lautischutz, etc.) werden wie RednerInnen gefragt. Falls das
vergessen wird, wird unkenntlich gemacht.
- Je nach Charakter einer Aktion werden auch Gesichter einfacher
DemoteilnehmerInnen unkenntlich gemacht (z.B. Antifa-Demo oder Demo, in deren direkten Anschluss
Randale passiert, etc.).
- Bei manchen Clips von strafrechtlich relevanten Aktionen ist es auch
sinnvoll, den O-Ton von Beteiligten unkenntlich zu machen.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass von dem im Netz veröffentlichten
Clip auch noch eine unkomprimierte Verson auf VHS oder DVD öffentlich gezeigt wird, in der mehr Details
von Gesichtern, auffälliger Kleidung, etc. zu erkennen sind als in der Internet-Version. Deswegen bereits
für die Internet-Version des Clips so sorgfältig unkenntlich machen, dass auch in der unkomprimierten
Version nichts Ungewolltes zu erkennnen ist.
Problematisch ist, dass mensch sich sehr zur Zielscheibe macht mit dieser Praxis. Journalistisch betrachtet
ist es ziemlich unseriös, über alle bis auf die Polizei Pixel zu bappen. Dann ist schon ganz klar,
welche Sicht eingenommen wird. Bei strafrechtlich relevanten Sachen kann mensch sich auch überlegen,
ob die überhaupt gezeigt werden müssen. Interessanter ist oft die Reaktion darauf.
Wie die Verpixelung praktisch in Premiere gemacht werden kann, steht unter Pixeln - Gesichter unkenntlich machen"
|